Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

# Geltungsbereich

nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, und Reparaturbedingungen (im folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen den Handwerksbetrieb Schumacher und Prahs GBR vertreten durch Herrn Frank Schumacher und Herrn Jens Prahs, Wildenhofeck 20, 21465 Reinbek, Telefon 040 / 49 20 88 52, Mail: maler@schumacher-prahs.de und ihren Kunden. ( Verbraucher und Unternehmer )

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden beziehungsweise ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche und juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

# Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht  in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir sie hierüber gesondert.

 # Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellung des Kunden bei Schumacher & Prahs GBR stellen lediglich ein Angebot an Schumacher & Prahs GbR zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages Durch Schumacher & Prahs GbR.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 die Annahme erfolgt durch Schumacher & Prahs GbR mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

2. Lieferung

2.1 Schumacher & Prahs GbR liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht  die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur beziehungsweise bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Schumacher & Prahs GbR (nachfolgend Vorbehaltsware).

Ist der Kunde Unternehmer, gilt dann daneben folgendes:

  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Schumacher und Prahs GBR bis zur Erfüllung sämtlicher Schumacher & Prahs GBR gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
  • Der Unternehmer Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Schumacher & Prahs GbR erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungspflicht erfüllt hat.
  • Der Unternehmer kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, ohne dass hierdurch das Vorgehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
  • Der Unternehmer Kunde darf ohne Zustimmung von Schumacher & Prahs GbR die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen, eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Schumacher & Prahs GbR. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Schumacher & Prahs GbR unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Schumacher & Prahs GbR ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht im Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Schumacher & Prahs GbR abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise z.B.l durch Abtretung zu verfügen.
  • Auf Verlangen von Schumacher & Prahs GbR hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Schumacher & Prahs GbR die zur Geltendmachung ihre Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen z.B. Rechnung,  auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Schumacher & Prahs GbR wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Schumacher & Prahs GbR freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Schumacher & Prahs GBR über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist,verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Schumacher & Prahs GbR nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.Pflichten, die Schumacher & Prahs GbR dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistung nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

1.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden den Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

 Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile zu bezahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Schumacher & Prahs GBR kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die Erprobung nötig sind.

4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1 Die Angaben von Schumacher & Prahs GbR über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,  Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höhere Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängert sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichte,t sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat die der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den r vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. erweitertes Pfandrecht

Schumacher & Prahs GbR steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat ein Mangel der Reparatur oder Montage Schumacher & Prahs GbR unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Schumacher & Prahs GbR Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einen dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Schumacher & Prahs GbR für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

# SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Schumacher & Prahs GbR nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Schumacher & Prahs GbR  und ein Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen eines Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrum für Schlichtung e.V. kontaktieren.

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8,

77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 759 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

# GELTENDES RECHT, KONTAKT

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Finanzamt Stormarn: DE118027768

UStIDNr.: DE1180027768

 

 

Verantwortlich:

Schumacher & Prahs GbR

Jens Prahs, Frank Schumacher

Wildenhofeck 20

21465 Reinbek

 

Kontakt

Telefon: +49 40 49 20 88 52

Telefax: +49 40 49 20 88 53

E-Mail: maler@schumacher-prahs.de

 

 

Information zur Erhebung von Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung überlassen Sie uns gegebenenfalls personenbezogene Daten von natürlichen Personen (z.B. ihren Beschäftigten) zur Verarbeitung.

 

          Über Folgendes möchten wir Sie in diesem Zusammenhang informieren:

  1. Verantwortlich für die Verarbeitung ist

           Schumacher & Prahs

           Wildenhofeck 20

           21465 Reinbek

           Vertreten durch Frank Schumacher und Jens Prahs.

 

  1. Unseren Datenschutzbeauftragten , Jens Prahs , erreichen Sie unter

           maler@schumacher-prahs.de

 

  1.  Folgende personenbezogene Daten erheben wir von Ihnen:
  1.  Anrede, Name, Vorname Geschäftspartner bzw. Mitarbeiter
  2.  Kontaktdaten wie Telefon -, Fax -und E -Mail – Daten
  3.  Firmenname und – Adressdaten
  4.  Bankverbindung, Steuernummern

 

  1. Die Erhebung der vorgenannten Daten erfolgt zu diesen Zwecken:
  1. Organisation von Geschäftskontakten und Bestandskunden
  2. Durchführung von Verträgen, Fahraufträgen sowie Rechnungserstellung
  3. Nutzung zur Vertragsanbahnung durch Telefonate, E- Mails und Besuche

 

  1. Die Datenerhebung und Verarbeitung ist für die vorgenannten Zwecke erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b) und f) DSGVO. Mit der Ansprache zur Vertragsanbahnung wollen wir Sie über aktuelle Leistungen und Neuigkeiten unseres Betriebs informieren.

 

  1. Die Daten werden von uns, soweit erforderlich, an die zuständigen Finanzbehörden weitergegeben.

 

  1. Die Daten werden bei uns gemäß den gesetzlichen Anforderungen (u.a. HGB, AO ) gespeichert.

 

  1. Ihnen steht das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch gegen die Verarbeitung zu.

 

  1. Ihnen steht außerdem das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ( Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit ) zu beschweren.

 

  1. Die Bereitstellung der unter Ziffer 3a. und c. genannten personenbezogenen Daten ist nur dann gesetzlich vorgeschrieben und für einen Vertragsabschluss erforderlich, wenn es sich bei Ihnen um einen Einzelhandelskaufmann handelt. Sie sind daher nur in diesem Fall verpflichtet, uns diese personenbezogenen Daten bereitzustellen. Bezüglich aller anderen unter Ziffer 3 genannten personenbezogenen Daten und wenn es sich bei Ihnen nicht um einen Einzelhandelskaufmann handelt, hätte die Nichtbereitstellung dieser Daten lediglich zur Folge, dass wir diese Daten nicht zu den oben genannten Zwecken verwenden würden.